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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,63490
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21 B ER (https://dejure.org/2021,63490)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2021 - L 8 SO 79/21 B ER (https://dejure.org/2021,63490)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - L 8 SO 79/21 B ER (https://dejure.org/2021,63490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    (2018) ; § 112 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX; (2018) ; § ... 138 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX; (2018) ; § 7 Abs. 2 SGB IX; (2018) ; § 14 Abs. 1 SGB IX; (2018) ; § 14 Abs. 2 S. 1 SGB IX; (2018) ; § 15 Abs. 1 S. 1 SGB IX; (2018) ; § 91 Abs. 1 SGB IX; (2018) ; § 98 Abs. 5 SGB IX; (2018) ; § 104 Abs. 1 S. 1 SGB IX; (2018) ; § 105 SGB IX; § 39 Abs. 2 SGB X; § 73a SGG; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 127 ZPO; § 193 SGG
    Vorläufige Sicherstellung von Fahrten zu einer Tagesbildungsstätte; Zuständigkeit für ein einheitliches Rehabilitationsgeschehen; Bindungswirkung einer Zuständigkeit; Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer bestandskräftig bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfehilfe - Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten für eine Eingliederungshilfemaßnahme - Taxikosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte - Zuständigkeitsklärung - kein Vorrang der Zuständigkeitsregelungen für die ...

  • rechtsportal.de

    Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfehilfe - Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten für eine Eingliederungshilfemaßnahme - Taxikosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte - Zuständigkeitsklärung - kein Vorrang der Zuständigkeitsregelungen für die ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    Bei Durchführung einer bestandskräftig bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme sind auch notwendigerweise entstehende Fahrkosten als deren Bestandteil zu übernehmen (Anschluss an BSG v. 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R - juris Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind Fahrtkosten, die bei Durchführung einer solchen Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise entstehen, als deren notwendiger Bestandteil zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 27.2.2020 - B 8 SO 18/18 R - juris Rn. 12 m.w.N. zur sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe).

    Dass dem Antragsgegner wegen der Gewährung von Fahrkosten grundsätzlich zustehende Auswahlermessen (§§ 104 Abs. 1 Satz 1, 105 SGB IX; zum Sozialhilferecht vgl. BSG, Urteil vom 27.2.2020 - B 8 SO 18/18 R - juris Rn. 15) dürfte einer Erstattung der Taxikosten aber nicht im Grundsatz entgegenstehen, weil die Übernahme entsprechender Kosten seiner früheren Verwaltungspraxis entsprochen hat.

  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 2/20 R

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    Diese Voraussetzungen liegen offensichtlich nicht vor (zum sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz vgl. auch jüngst BSG, Urteil vom 23.3.2021 - B 8 SO 2/20 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die schwierige Frage, ob die Einführung der "neuen Leistung" der Eingliederungshilfe mit einer neuen Trägerschaft eine bereits nach § 14 SGB IX (in der Zeit bis 31.12.2019) begründete Zuständigkeit eines (sozialhilferechtlichen) Rehabilitationsträgers berührt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER - juris; BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Beschluss vom 25.6.2020 - B 8 SO 36/20 B - juris Rn. 9; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2021 - L 1 SO 71/19 - juris Rn. 23; SG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2021 - S 20 SO 32/17 - juris Rn. 45; ausführlich Frerichs in Hauck/Noftz, SGB IX, § 94 Rn. 40 ff.; Eicher in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2020, Anhang zu § 19 SGB XII Rn. 2 ff.; Siefert, ZAP 2020, 359, 360 f.; Groth, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 5).
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R

    Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    Es handelt sich um eine einheitliche Leistung, auch wenn sie in mehreren Zeitabschnitten erbracht wird (vgl. dazu BSG, Urteil vom 4.4.2019 - B 8 SO 11/17 R - juris Rn. 22).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    Die tatsächliche Tragung der Kosten durch die Pflegemutter kann der Antragstellerin nicht in der Weise entgegengehalten werden, dass noch zu ermitteln wäre, ob sie im Falle des Misserfolgs im gerichtlichen Verfahren die Auslagen ihrer Pflegemutter erstatten muss oder zumindest wird (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 27).
  • BSG, 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R

    Rechtmäßigkeit der Erstattung von Kosten für Maßnahmen der Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    Eingliederungshilferechtlich handelt es sich bei dem Besuch der (konkreten) Tagesbildungsstätte "F.", G., um ein einheitliches Rehabilitationsgeschehen (vgl. zu diesem Begriff etwa BSG, Urteil vom 28.11.2019 - B 8 SO 8/18 R - juris Rn. 15), so dass die Zuständigkeit für sämtliche erforderlichen Hilfen - Teilhabeleistungen zu einer Schulbildung (§§ 4, 5 Nr. 4, § 112 Abs. 1 und § 75 SGB IX) - auch über das Schuljahr 2019/2020 hinaus begründet worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 8 SO 84/20

    Vorläufige Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs; Auswahl einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die schwierige Frage, ob die Einführung der "neuen Leistung" der Eingliederungshilfe mit einer neuen Trägerschaft eine bereits nach § 14 SGB IX (in der Zeit bis 31.12.2019) begründete Zuständigkeit eines (sozialhilferechtlichen) Rehabilitationsträgers berührt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER - juris; BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Beschluss vom 25.6.2020 - B 8 SO 36/20 B - juris Rn. 9; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2021 - L 1 SO 71/19 - juris Rn. 23; SG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2021 - S 20 SO 32/17 - juris Rn. 45; ausführlich Frerichs in Hauck/Noftz, SGB IX, § 94 Rn. 40 ff.; Eicher in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2020, Anhang zu § 19 SGB XII Rn. 2 ff.; Siefert, ZAP 2020, 359, 360 f.; Groth, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 5).
  • SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Rechtsänderung durch BTHG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die schwierige Frage, ob die Einführung der "neuen Leistung" der Eingliederungshilfe mit einer neuen Trägerschaft eine bereits nach § 14 SGB IX (in der Zeit bis 31.12.2019) begründete Zuständigkeit eines (sozialhilferechtlichen) Rehabilitationsträgers berührt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER - juris; BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Beschluss vom 25.6.2020 - B 8 SO 36/20 B - juris Rn. 9; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2021 - L 1 SO 71/19 - juris Rn. 23; SG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2021 - S 20 SO 32/17 - juris Rn. 45; ausführlich Frerichs in Hauck/Noftz, SGB IX, § 94 Rn. 40 ff.; Eicher in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2020, Anhang zu § 19 SGB XII Rn. 2 ff.; Siefert, ZAP 2020, 359, 360 f.; Groth, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 5).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Änderung des Beklagten - Übergang der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die schwierige Frage, ob die Einführung der "neuen Leistung" der Eingliederungshilfe mit einer neuen Trägerschaft eine bereits nach § 14 SGB IX (in der Zeit bis 31.12.2019) begründete Zuständigkeit eines (sozialhilferechtlichen) Rehabilitationsträgers berührt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER - juris; BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Beschluss vom 25.6.2020 - B 8 SO 36/20 B - juris Rn. 9; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2021 - L 1 SO 71/19 - juris Rn. 23; SG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2021 - S 20 SO 32/17 - juris Rn. 45; ausführlich Frerichs in Hauck/Noftz, SGB IX, § 94 Rn. 40 ff.; Eicher in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2020, Anhang zu § 19 SGB XII Rn. 2 ff.; Siefert, ZAP 2020, 359, 360 f.; Groth, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 5).
  • BSG, 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B

    Übernahme von Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21
    In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die schwierige Frage, ob die Einführung der "neuen Leistung" der Eingliederungshilfe mit einer neuen Trägerschaft eine bereits nach § 14 SGB IX (in der Zeit bis 31.12.2019) begründete Zuständigkeit eines (sozialhilferechtlichen) Rehabilitationsträgers berührt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER - juris; BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Beschluss vom 25.6.2020 - B 8 SO 36/20 B - juris Rn. 9; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2021 - L 1 SO 71/19 - juris Rn. 23; SG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2021 - S 20 SO 32/17 - juris Rn. 45; ausführlich Frerichs in Hauck/Noftz, SGB IX, § 94 Rn. 40 ff.; Eicher in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2020, Anhang zu § 19 SGB XII Rn. 2 ff.; Siefert, ZAP 2020, 359, 360 f.; Groth, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 5).
  • BSG, 21.10.2019 - B 8 SO 54/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2022 - L 8 SO 42/22

    Ablösungsprozessvom Elternhaus; Angemessenheit; Assistenzleistungen; besondere

    Solange die Eingliederungshilfe für den gegenwärtigen Besuch der WfbM bestandskräftig bewilligt ist, kann daraus auch eine (gesonderte) Fahrtkostenübernahme für den weiteren Werkstattbesuch in Betracht kommen (BSG, Urteil vom 27.2.2020 - B 8 SO 18/18 R - juris Rn. 12; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27.7.2021 - L 8 SO 79/21 B ER - juris Rn. 15).
  • SG Rostock, 12.09.2023 - S 8 SO 45/22

    Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten

    Aus dieser gesetzgeberischen Absicht folgt, dass die Regelungen zur Eingliederungshilfe im SGB IX auch weiterhin dahingehend auszulegen sind, dass bei Durchführung einer bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise entstehende Fahrkosten als deren Bestandteil vom Eingliederungshilfeträger zu übernehmen sind (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 27.07.2021 - L 8 SO 79/21 B ER -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 19 E 229/23
    vgl. dazu auch Sächs. OVG, Beschluss vom 22. September 2021 - 3 D 35/21 -, juris, Rn. 12; LSG Nieders.-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2021 - L 8 SO 79/21 B ER -, juris, Rn. 22.
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